Softwarelizenz Vertrag

Aus OBD Technik Wiki
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Stand Februar 2006

1.Vertragsgegenstand

1.1. Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Übertragung eines einfachen und nicht übertragbaren Nutzungsrechts an der gelieferten Software von der OBD Tuning GmbH an den Lizenznehmer. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

2.Lizenzumfang

2.1. Die Lizenz ist räumlich beschränkt auf das Gebiet der Europäischen Union. Ein jeder Export ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Zuwiderhandlung berechtigt uns zu Schadensersatz.

2.2. Das Nutzungsrecht bezieht sich allein auf den bestimmungsgemäßen Einsatz der Software insb. zur Programmierung von Kfz-Steuergeräten. Jede Verwendung der Software zu anderen, als den vereinbarten Zwecken ist nicht gestattet.

2.3. Über das Nutzungsrecht hinausgehende Rechte werden nicht übertragen. Dies gilt insbesondere für das Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrecht. Eine Dekompilierung ist untersagt, sofern sie nicht gesetzlich erlaubt ist.

2.4. Sie haben die Software und die Dokumentation vertraulich zu behandeln und die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um sie vor unbefugtem Zugriff zu schützen. In der Software sind Geschäftsgeheimnisse verkörpert, welche dem besonderen Schutz des Gesetzes (insb. § 17 UWG) unterliegen und deren (versuchte) Ausspähung mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Sollten wir feststellen, dass versucht wird, in der Software verkörperte Geschäftsgeheimnisse auszuspähen oder die Software für andere Zwecke als vereinbart zu verwenden, entfällt das Nutzungsrecht an der Software mit sofortiger Wirkung. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die weitere Nutzung der Software durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden.

2.5. Es ist Ihnen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung untersagt, die Software und die Dokumentation ganz oder teilweise zu kopieren. Dies gilt hinsichtlich der Software nicht, wenn das Erstellen von Kopien für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderlich ist (z.B. Laufzeitausführung im Hauptspeicher oder Sicherungskopien).

2.6. Geraten Sie in Zahlungsverzug erlischt für die Zeit des Verzuges Ihr Nutzungsrecht an der Software.

2.7. Die Lizenz an dieser Software ist nicht losgelöst von der Hardware möglich, zu deren bestimmungsgemäßer Nutzung die Software erstellt wurde. Erfolgt die Veräußerung der Software gemeinsam mit dem entsprechenden Gerät, ist hierfür die Zustimmung zur Übertragung erteilt. Eine Übertragung ist jedoch nur möglich, wenn gleichzeitig beim vorherigen Lizenzinhaber alle Dateien der Software, Kopien oder andere Vervielfältigungsstücke vollständig gelöscht werden und der neue Lizenzinhaber sich vorher uns gegenüber verpflichtet, die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages einzuhalten.

3. Unsere Gewährleistung und Haftung

3.1. Gewährleistung

3.1.1. Wir leisten für Mängel der Software zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

3.1.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie grundsätzlich nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht Ihnen jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3.1.3. Sie müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Software schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

3.1.4. Wählen Sie wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht Ihnen daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

3.1.5. Wählen Sie nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei Ihnen, wenn Ihnen dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

3.1.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Software. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4.3. dieser Bestimmung).

3.1.7. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

3.1.8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

3.2. Haftung

3.2.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

3.2.2. Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

3.2.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ihre Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

3.2.4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

4. Schlussbestimmungen

4.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

4.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

4.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.